Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege

Die theoretische und praktische Ausbildung (Ausbildungsvoraussetzungen) orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des Krankenpflegegesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum 1.1.2004. Zur theoretischen Ausbildung gehören Seminare zu verschiedenen, für die Berufspraxis wichtigen Themen.

Um beispielsweise sterbende Menschen begleiten zu können, ist es nötig, sich während der Ausbildung auch mit Sinnfragen, mit Lebenswegen und – perspektiven auseinanderzusetzen. Die besondere Situation sterbender Menschen, ihre Hoffnungen und Ängste müssen in den Blick kommen. Hierzu dient das dreitägige Seminar zum „Umgang mit Schwer- und Todkranken". Wichtig sind auch Schulungen in neuen Körpertherapien (wie beispielsweise Kinästhetik in der Pflege). Diese Therapien beruhen auf einem veränderten Verständnis von Menschen: Demnach sind der menschliche Körper und der geistig-seelische Bereich eng miteinander verwoben und stehen in vielfältiger Beziehung zueinander. („Ganzheitlichkeit“).

An einigen Fachhochschulen und Universitäten gibt es das Angebot, die Pflegeausbildung als Bachelor- und Masterstudiengang zu absolvieren. Elementarer Bestandteil der praktischen Ausbildung ist die Begleitung und Anleitung durch fortgebildete Praxisanleiter .

Die dreijährige Pflegeausbildung endet schließlich mit einer staatlichen Prüfung. Sie besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil:


Schriftlicher Teil der Prüfung




Mündlicher Teil der Prüfung




Praktischer Teil der Prüfung

Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf die Pflege einer Patientengruppe von höchstens vier Patientinnen oder Patienten


Der theoretische und praktische Unterricht umfasst folgende Themenbereiche: