Ausbildung: Altenpflegehelfer/in

Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpflegehelfer/in ist nach Landesrecht geregelt. Für die Alten- und Pflegeheime der Marienhaus GmbH gelten daher jeweils die Bestimmungen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und NRW.

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Voraussetzungen

  1. Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss;
  2. Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine (einjährige) praktische Tätigkeit in einer Altenhilfeeinrichtung (z.B. Praktikum oder FSJ) in einer Altenhilfeeinrichtung;
  3. Nachweis eines Ausbildungsvertrages für die Altenpflegehilfeausbildung sowie ein Schulplatz in einer anerkannten Altenpflegeschule;
  4. Zeugnis des Gesundheitsamtes über die körperliche Eignung für den angestrebten Beruf.

Genaue Informationen finden Sie in den Bestimmungen des zuständigen Bundeslandes.

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpflegehelfer/in dauert 12 Monate. Die Inhalte entsprechen denen der Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in im 1. Lehrjahr, daher erhalten Sie den theoretischen und praktischen Unterricht in einer Altenpflegeschule ggf. gemeinsam mit den Schülern der Altenpflege.

Die praktische Ausbildung absolvieren Sie in der Einrichtung, mit der Sie den Ausbildungsvertrag geschlossen haben. Zeitlich überwiegt dieser praktische Teil der Ausbildung die theoretischen Phasen in den Altenpflegeschulen. Die jeweiligen Ausbildungsziele und -inhalte orientieren sich hier an dem Ausbildungsplan, der jeweils von den Einsatzorten erstellt wurde. Während der praktischen Ausbildung werden Sie in der Einrichtung von Mitarbeiter/innen der Schule besucht und begleitet.

Die Ausbildung gliedert sich in 8 Lernmodule, wie zum Beispiel:

  • Personen- und situationsbezogene Pflege (auch von dementiell oder gerontopsychiatrisch veränderten Menschen)
  • Pflege älterer Menschen planen, durchführen und dokumentieren
  • Mitwirken bei der medizinischen Diagnostik und Therapie

Abschlussprüfung

Am Ende des Jahres legen Sie eine staatliche Abschlussprüfung ab. Sie besteht aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Abhängig von Ihren Leistungen besteht ggf. die Möglichkeit, nach dieser Ausbildung in das zweite Jahr der 3-jährigen Altenpflegeausbildung übernommen zu werden.